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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96 (https://dejure.org/1997,55976)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96 (https://dejure.org/1997,55976)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - L 11 Ka 145/96 (https://dejure.org/1997,55976)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1996 - L 11 Ka 82/95

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    Maßgeblich hierfür ist grundsätzlich, für welches Fachgebiet der Vertragsarzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, sofern die Vergleichsgruppe hinreichend groß und in sich homogen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Senatsurteile vom 24.4.1996 - L 11 Ka 82/95 - und vom 26.6.1996 - L 11 Ka 57/96 - BSG vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94 -).

    Umstände, die sich ausschließlich auf den Arzt, seine Ausbildung oder sein Praxisausstattung beziehen, sind dem grundsätzlich nicht zuzuordnen (vgl. Senatsurteile vom 30.08.1995 - L 11 Ka 58/94 -, vom 24.04.1996 - L 11 Ka 82/95 und vom 12.06.1996 - L 11 Ka 42/95 -).

    Entscheidend für deren Vorliegen ist vielmehr, welche Leistungen die zu behandelnden Krankheiten erforderlich machen; maßgeblich ist damit im Ergebnis die Morbiditätsstruktur der Patienten des geprüften Arztes (Senatsurteil vom 24.4.1996 - L 11 Ka 82/95 - ; BSG vom 21.06.1995 - 6 RKa 35/94 - und vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94-).

    Zwar mag es im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein, daß allein das Abrechnungsverhalten eine Praxisbesonderheit indiziert (vgl. BSG ">368n%20RVO%20Nr.%2019#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 368n RVO Nr. 19; BSG vom 19.11.1985 - 6 RKa 13/84 - Senatsurteile vom 24.4.1996 - L 11 Ka 82/95 - und vom 12.6.1996 - L 11 Ka 42/95 -).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    bb) Ergibt sich bei einer Sparten- bzw. Einzelleistungsprüfung (zur Zulässigkeit vgl. nur BSG vom 9.3.1994 - 6 RKa 18/92 - und vom 10.05.1995 - 6 RKa 2/94 - sowie BSG SozR 2200 368n RVO Nr. 48), daß die Abrechnungswerte des Arztes in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu den Durchschnittswerten der Fachgruppe stehen, diese also in einem Ausmaß überschreiten, bei dem sich der Mehraufwand regelmäßig nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur und den Behandlungsnotwendigkeiten erklären läßt, ist der Beweis der Unwirtschaftlichkeit erbracht (BSG ">368n%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 368n RVO Nr. 33; Senatsbeschluß vom 28.06.1996 - L 11 Ka 168/94 -, Senatsurteil vom 29.1.1997 - L 11 Ka 52/96 -).

    Denn es reicht aus, wenn dem Betroffenen die Gründe der Entscheidung in solcher Weise und in solchem Umfang bekanntgegeben werden, daß er sein Rechte sachgemäß verteidigen kann; die Verwaltung darf sich deshalb - wie hier - auf die Angabe der maßgebend tragenden Erwägungen beschänken und braucht Gesichtspunkte und Umstände, die auf der Hand liegen oder dem Betroffenen bekannt sind, nicht nochmals ausführlich darzulegen (BSG vom 9.3.1994 - 6 RKa 18/92 -).

  • OLG Köln, 13.07.1995 - 5 U 94/93

    Erstattung der Kosten für eine Zahnbehandlung durch eine private

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    Dabei wird der Vertragsarzt in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren gegenüber dem privatärztlich tätigen Praxisinhaber, für den ebenfalls das Gebot der wirtschaftlichen Behandlungsweise gilt (vgl. OLG Köln vom 13.07.1995 - 5 U 94/93 - zur GOZ), insoweit noch begünstigt, als die Prüfgremien grundsätzlich verpflichtet sind, ihn von Amts wegen dabei zu unterstützen, die Berechtigung seiner Honorarforderung beweisen zu können.

    Zum einen ist ihm das Selbstbestimmungsrecht des Patienten bei der Therapiewahl übergeordnet (vgl. BVerfG vom 5.3.1997 - 1 BvR 1068/96 - in MedR 1997, 318), zum anderen darf ein Arzt weder im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung noch als Privatbehandlung Überflüssiges veranlassen oder Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden durchführen, die aufwendiger sind als andere, jedoch denselben Zweck erfüllen (vgl. BSG SozR 2200 S 368n RVO Nr. 19, Nr. 31; Senatsurteil vom 21.09.1988 L 11 Ka 96/87 - so auch OLG Köln vom 13.07.1995 - 5 U 94/93 - zur GOZ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - L 11 Ka 52/96
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    bb) Ergibt sich bei einer Sparten- bzw. Einzelleistungsprüfung (zur Zulässigkeit vgl. nur BSG vom 9.3.1994 - 6 RKa 18/92 - und vom 10.05.1995 - 6 RKa 2/94 - sowie BSG SozR 2200 368n RVO Nr. 48), daß die Abrechnungswerte des Arztes in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu den Durchschnittswerten der Fachgruppe stehen, diese also in einem Ausmaß überschreiten, bei dem sich der Mehraufwand regelmäßig nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur und den Behandlungsnotwendigkeiten erklären läßt, ist der Beweis der Unwirtschaftlichkeit erbracht (BSG ">368n%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 368n RVO Nr. 33; Senatsbeschluß vom 28.06.1996 - L 11 Ka 168/94 -, Senatsurteil vom 29.1.1997 - L 11 Ka 52/96 -).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (hierzu eingehend Senatsurteil vom 29.1.1997 - L 11 Ka 52/96 -).

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    Maßgeblich hierfür ist grundsätzlich, für welches Fachgebiet der Vertragsarzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, sofern die Vergleichsgruppe hinreichend groß und in sich homogen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Senatsurteile vom 24.4.1996 - L 11 Ka 82/95 - und vom 26.6.1996 - L 11 Ka 57/96 - BSG vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94 -).

    Entscheidend für deren Vorliegen ist vielmehr, welche Leistungen die zu behandelnden Krankheiten erforderlich machen; maßgeblich ist damit im Ergebnis die Morbiditätsstruktur der Patienten des geprüften Arztes (Senatsurteil vom 24.4.1996 - L 11 Ka 82/95 - ; BSG vom 21.06.1995 - 6 RKa 35/94 - und vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94-).

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    Das BSG hat dies jüngst in der dem erkennenden Senat allerdings noch nicht vorliegenden Entscheidung vom 5.11.1997 - 6 RKa 1/97 - nochmals bestätigt und ausgeführt, daß für die Anerkennung kompensierender Einsparungen der kausale Zusammenhang zwischen dem beanstandeten Mehr- und dem Minderaufwand nachgewiesen sein muß (Presse-Mitteilung 82/97 vom 6.11.1997).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    Im übrigen ist auf die Entscheidung des BSG vom 18.6.1997 - 6 RKa 52/96 - (auszugsweise in NZS 1997, Heft 8, S. VII) zu verweisen.
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 34/90

    Unwirtschaftlichkeit - Kassenarzt - Statistische Prüfung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    Denn unter der Voraussetzung, daß die neue, engere Vergleichsgruppe weiterhin - wie hier - eine für die statistische Vergleichsbetrachtung hinreichend große Zahl an Ärzten umfaßt, kann mit Hilfe dieser Methode die Vergleichsbasis so weit verbessert werden, daß verläßliche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Tätigkeit möglich sind (zur Verfeinerung des Vergleichsmaßstabs vgl. auch BSG vom 8.4.1992 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 11 und vom 5.8.1992 - 14a/6 RKa 4/90 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 13; Senatsurteil vom 25.11.1997 - L 11 Ka 132/97 -).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 4/90

    Sozialgerichtsverfahren - Tatsachenfeststellung - Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    Denn unter der Voraussetzung, daß die neue, engere Vergleichsgruppe weiterhin - wie hier - eine für die statistische Vergleichsbetrachtung hinreichend große Zahl an Ärzten umfaßt, kann mit Hilfe dieser Methode die Vergleichsbasis so weit verbessert werden, daß verläßliche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Tätigkeit möglich sind (zur Verfeinerung des Vergleichsmaßstabs vgl. auch BSG vom 8.4.1992 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 11 und vom 5.8.1992 - 14a/6 RKa 4/90 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 13; Senatsurteil vom 25.11.1997 - L 11 Ka 132/97 -).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96
    Ausgehend hiervon ist es im Rahmen der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes (§ 20 SGB X) geboten (hierzu BSG vom 15.11.1955- 6 RKa 43/94 - und vom 8.4.1992 - 6 RKa 27/90 -), daß der Beklagte den Ursachen für die in der Abrechnungsfrequenz auffälligen Gebührenziffern nachgeht.
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1068/96

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenerstattung für ein nicht

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 2/94

    Einzelleistungsvergleich - Vertrags(zahn)arzt - Aussiedler - Ausländer

  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 13/84
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.1995 - L 5 Ka 1609/94

    Ermächtigung ärztlich geleiteter Einrichtungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1996 - L 11 Ka 2/95
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 11 KA 60/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die alleinige Entscheidung darüber, welches Kontrastmittel eingesetzt werden soll, unterliegt damit weiterhin seiner Therapieverantwortung (zur Therapieverantwortung vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - vgl. auch Senat, Urteil vom 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96 - sowie Beschluss vom 30.10.1998 - L 11 B 30/98 KA NZB -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die alleinige Entscheidung darüber, welches Kontrastmittel eingesetzt werden soll, unterliegt weiterhin der Therapieverantwortung des Vertragsarztes (zur Therapieverantwortung vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - vgl. auch Senat, Urteil vom 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96 - sowie Beschluss vom 30.10.1998 - L 11 B 30/98 KA NZB -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 10 B 6/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Demgemäß kann allenfalls von der Therapieverantwortung des Arztes gesprochen werden (LSG NRW vom 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96 - sowie Beschluss vom 30.10.1998 - L 11 B 30/98 KA NZB - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - L 10 KA 20/02

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen eines Gynäkologen wegen unwirtschaftlicher

    Denn unter der Voraussetzung, dass die neue, engere Vergleichsgruppe - wie vorliegend - weiterhin eine für die statistische Vergleichsbetrachtung hinreichend große Zahl an Ärzten umfasst, kann mit Hilfe dieser Methode die Vergleichsbasis so weit verbessert werden, dass verlässliche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Tätigkeit möglich sind (Urteil vom 25.11.1997 - L 11 Ka 132/97 -, vom 03.12.1997 - L 11 KA 145/96 - und vom 26.02.2003 - L 10 KA 44/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2009 - L 11 KA 28/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Demgemäß kann allenfalls von der Therapieverantwortung des Arztes gesprochen werden (LSG NRW vom 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96 - sowie Beschluss vom 30.10.1998 - L 11 B 30/98 KA NZB -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 136/11

    Arzneimittelregresse wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen

    Demgemäß kann allenfalls von der Therapieverantwortung des Arztes gesprochen werden (LSG NRW vom 03.12.1997 - L 11 Ka 145/96 - sowie Beschluss vom 30.10.1998 - L 11 B 30/98 KA NZB -).
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